§ 509 ABGB; § 12a Abs 3 MRG; § 110 AktG; § 114 AktG
Der OGH erörtert, dass auch eine Überbindung von Stimmrechtsbefugnissen in Verbindung mit der Festlegung von Fruchtgenussrechten einen "Machtwechsel" iSd § 12a MRG begründen kann. Weiters beschreibt der OGH verschiedene Konstellationen für die Stimmrechtsausübung durch Dritte und nimmt Stellung zur rechtlichen Ausgestaltung einer Ermächtigungstreuhand.