§ 33 Abs 1 FinStrG; § 26 Abs 1 BAO; § 1 Abs 2 EStG
Der OGH definiert den Bedeutungsgehalt des "Wohnsitzes" sowie des "gewöhnlichen Aufenthalts" als Anknüpfungspunkte der Einkommensteuerpflicht und prüft die steuerrechtlichen Auswirkungen von Auslandsaufenthalten.