Zusammenfassung: Die Autorin beleuchtet in ihrem Beitrag Funktionsbereich und Rechtsstellung des Generalanwalts am EuGH, wobei sie auch zum Äußerungsrecht der Parteien zum Schlussantrag Stellung nimmt und allfällige Änderungen durch den Vertrag von Nizza skizziert.
Rechtsgrundlagen: art 220 EGV; art 221 EGV; art 222 EGV