Zusammenfassung: Der Autor skizziert Eckpunkte des derzeit noch in Entwurfsform vorliegenden Verbandsverantwortlichkeitsstrafgesetzes und beschreibt die neuen Funktionsbereiche, die sich dadurch für Rechtsanwälte ergeben. Kritik übt er vor allem an der fehlenden Festlegung der obligatorischen Verteidigung in Schöffenverfahren und an den fehlenden Zugriffsmöglichkeiten auf Geldbußen für die geschädigten Parteien.
Rechtsgrundlagen: VbVG-Entw