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§ 16 Abs 2 RAO

RechtsanwaltMag. Gregor Maderbacher, RAA bei Brauneis, Klauser & Prändl OEGAnwBl 2005, 522 Heft 11 v. 1.11.2005

Zusammenfassung: Der Autor berichtet über die Stellungnahme der RAK Wien zur Frage der Honorarforderung eines Verfahrenshelfers. Die RAK Wien erläuterte diesbezüglich, dass eine Saldierung der Aufwendungen zu einer analogen Zugrundelegung von § 16 Abs 2 RAO legitimiert.

Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 2 RAO

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