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LG ZRS Wien, 19.08.2004, 36 R 147/04s (Fernmelderecht)

FernmelderechtMag. Dr. Florian Horner, RAA bei Rae Schmidt, Kornfeld, Wukoschitz, WindhagerAnwBl 2005/8011AnwBl 2005, 470 - 473 Heft 10 v. 1.10.2005

Zusammenfassung: Das LG für ZRS Wien erörtert, dass der Empfänger unerwünschter SMS-Werbung sofort ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit dem Sender einen Rechtsanwalt einschalten und Unterlassungsansprüche geltend machen kann. Weiters nimmt das LG Wien Stellung zur Tragung und Bemessung der Verfahrenskosten.

LG ZRS Wien, 19.08.2004, 36 R 147/04s

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