§ 35 GmbHG; § 39 GmbHG
Der OGH legt dar, dass die Darbringung einer Ersatzforderung gegen einen Gesellschafter auch in einer GmbH mit zwei Gesellschaftern die Durchführung einer Generalversammlung erfordert.
OGH 28.08.2003, 2 Ob 170/03v
§ 35 GmbHG; § 39 GmbHG
Der OGH legt dar, dass die Darbringung einer Ersatzforderung gegen einen Gesellschafter auch in einer GmbH mit zwei Gesellschaftern die Durchführung einer Generalversammlung erfordert.
OGH 28.08.2003, 2 Ob 170/03v