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Entscheidung - OGH, 19.11.2003, 1 Ob 217/03y

ZivilprozessrechtAnwBl 2004, 335 Heft 6 v. 1.6.2004

§ 85 Abs 2 ZPO; § 14a Abs 2 AußStrG; § 11 Abs 2 AußStrG

Der OGH nimmt Stellung zur Beurteilung der Rechtzeitigkeit einer Verbesserung bei mangelnder Festlegung einer Frist in der gerichtlichen Verbesserungsanweisung.

OGH 19.11.2003, 1 Ob 217/03y

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