§ 84 GmbHG; § 305 ABGB; § 306 ABGB
Der OGH legt dar, dass ein gekündigter Gesellschafter einer GmbH eine Abfindungsforderung im Ausmaß des objektives Verkehrswerts der Gesellschaft geltend machen kann und nimmt weiters Stellung zur Bemessung des objektiven Verkehrswerts.