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Entscheidung - OBDK, 26.01.2004, 10 Bkd 10/03

RechtsanwaltStriglAnwBl 2004/7926AnwBl 2004, 305 - 306 Heft 5 v. 1.5.2004

Zusammenfassung: Die OBDK erörtert, dass die Missachtung der Zweckwidmung einer von der Rechtsschutzversicherung zugewendeten Geldsumme sowie die säumige gerichtliche Hinterlegung bzw fehlende Durchführung einer rechtmäßigen Abrechnung einer bestrittenen Honorarforderung disziplinarrechtliche Folgen für den Rechtsanwalt auslöst.

OBDK, 26.01.2004, 10 Bkd 10/03

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