Der OGH legt dar, dass die Nichtkontaktierung des Arbeitgebers nach erfolgter Krankmeldung den Schluss auf eine konkludente Auflösung des Probearbeitsverhältnisses zulässt.
OGH 07.08.2003, 8 ObA 51/03p
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Der OGH legt dar, dass die Nichtkontaktierung des Arbeitgebers nach erfolgter Krankmeldung den Schluss auf eine konkludente Auflösung des Probearbeitsverhältnisses zulässt.
OGH 07.08.2003, 8 ObA 51/03p
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