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Entscheidung - OGH, 05.12.2002, 12 Os 111/02

StrafprozessrechtAnwBl 2004, 274 Heft 5 v. 1.5.2004

§ 451 Abs 2 StPO

Der OGH legt dar, dass die Einstellungsbefugnis des Bezirksrichters nach § 451 Abs 2 StPO wegen Annahme der Straflosigkeit des angezeigten Verhaltens unabhängig vom Bestand oder Nichtbestand eines Bestrafungsantrags besteht.

OGH 05.12.2002, 12 Os 111/02

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