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Entscheidung - OGH, 21.05.2003, 6 Ob 229/02y

HandelsrechtWertpapierrechtAnwBl 2004, 206 Heft 4 v. 1.4.2004

§ 3 FBG; § 10 FBG; § 30 Abs 2 ZPO

Der OGH beschreibt die einzuhaltenden Formvorschriften bei Anzeige firmenbuchrechtlich anmeldepflichtiger Tatsachen durch einen Rechtsanwalt oder Notar und erörtert, dass die Rücknahme einer bereits durchgeführten Anmeldung nicht möglich ist.

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