RL 77/249/EG ; Art 49 EG; Art 50 EG; § 28 EuRAG; § 91 ZPO
Struwe informiert über eine Entscheidung des EuGH, in der die maßgebliche Rechtsgrundlage für das Vertretungsentgelt des Rechtsanwalts für eine Rechtsvertretung vor einem ausländischem Gericht festgestellt sowie die Höhe der Kostenersatzforderung bei zusätzlichem Einschreiten eines Einvernehmensanwalts erörtert wird.