§ 42 GmbHG; § 78 GmbHG
Der OGH erörtert, dass die Rechtswirksamkeit der Übertragung eines Gesellschaftsanteils der GmbH die Firmenbucheintragung nicht voraussetzt und legt dar, dass vormalige Gesellschafter bei Zulassung zur Generalversammlung auch Stimmrecht und Anfechtungslegitimation besitzen.