Zusammenfassung: Der Beitrag informiert über die Registrierung von Nauru und Myanmar als Nicht-Kooperationsstaaten im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Geldwäscherei.
Rechtsgrundlagen: § 78 Abs 9 BWG
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Zusammenfassung: Der Beitrag informiert über die Registrierung von Nauru und Myanmar als Nicht-Kooperationsstaaten im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Geldwäscherei.
Rechtsgrundlagen: § 78 Abs 9 BWG
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