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Der Rechtschutzbeauftragte nach der StPO: Weisungsfreier Sachwalter des Rechtsschutzes oder weisungsgebunden eine Horrorvision

Allgemeine RechtsfragenHon.-Prof. Dr. Rudolf Machacek, WienAnwBl 2004, 90 - 92 Heft 2 v. 1.2.2004

Zusammenfassung: Machacek prüft die Verfassungskonformität des Auswahl- und Ernennungsprocedere bei Bestellung eines Rechtschutzbeauftragten. Weiters nimmt er Stellung zur Rechtsstellung des Rechtschutzbeauftragten, insbesondere zur gebotenen Weisungsfreiheit.

Rechtsgrundlagen: Art 20 Abs 1 B-VG; Art 87 Abs 1 B-VG; Art 94 B-VG

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