§ 1 IESG; § 72 GmbHG; § 74 GmbHG; § 82 GmbHG; Art 4 RL 80/987 EWG
Der EuGH erläutert, dass die unterlassene Geltendmachung nicht beglichener Lohnforderungen durch den Dienstnehmer, der gleichzeitig Gesellschaftsbeteiligungen besitzt, den Wegfall seines Gehaltsanspruchs wegen Qualifizierung als eigenkapitalersetzendes Gesellschafterdarlehen nicht rechtfertigt.