Zusammenfassung: Die Autorin informiert über das Inkrafttreten des EU-Quellensteuergesetztes am 01.07.2005 und erläutert die Adressaten und die Rahmenbedingungen für die Erfüllung der darin normierten Identifikationsverpflichtung.
Rechtsgrundlagen: EU-QuStG
Stichworte: Eu-QuStG, BGBl I 2004/33