Zusammenfassung: Der Autor erörtert in seinem Beitrag unter Anführung zahlreicher Judikaturbeispiele, dass nicht den Vorgaben des Raumplanungsrechts entsprechende Modifikationen des Flächenwidmungsplans Amtshaftungsforderungen begründen können. Battlogg erläutert, unter welchen Voraussetzungen eine Änderung des Flächenwidmungsplans erfolgen kann, nimmt Stellung zum Schutzgesetzcharakter der Normen im Raumplanungsrecht und beschreibt Rechtsschutzmöglichkeiten gegen rechtswidrige Umwidmungen.