Zusammenfassung: Das OLG Wien beschreibt die Voraussetzungen der firmenbücherlichen Eintragung des Rücktritts eines GmbH-Geschäftsführers und legt dar, dass den Geschäftsführer keine Mitteilungsverpflichtung gegenüber dem Masseverwalter trifft.
OLG Wien, 10.01.2003, 28 R 147/02x