vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidung - LG Steyr, 15.04.2003, 1 R 108/03f

ZivilrechtMag. Helmut Leitner, Rechtsanwaltsanwärter Kanzlei Dr. Otto HauckAnwBl 2003/7889AnwBl 2003, 497 - 499 Heft 9 v. 1.9.2003

Zusammenfassung: Das LG Steyr legt dar, dass die Wiederholungsgefahr in einem Besitzstörungsverfahren bei außergerichtlicher Zusicherung der Unterlassung nicht vorliegt, selbst wenn der Störer die Qualifikation eines Areals als Privatparkplatz wie auch die Tragung der Kosten für die anwaltliche Mitteilung ablehnt, sich insofern also uneinsichtig zeigt. Leitner zeigt in seiner Anmerkung die widersprüchlichen Judikaturlinien in dieser Rechtsfrage und beschreibt das Kostenrisiko des in seinem Besitz Gestörten bei personeller Unterschiedlichkeit von Fahrzeughalter und Störer.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!