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Achtung, nicht vergessen: Neues rund um die "verhandlungsfreie Zeit" (vormals Gerichtsferien)

ZivilprozessrechtElisabeth ScheubaAnwBl 2003, 356 Heft 7 und 8 v. 1.7.2003

Zusammenfassung: Scheuba erläutert, welcher Zeitraum in der ZPO als verhandlungsfreie Zeit festgelegt wurde und erörtert, inwieweit sich dies auf den Zeitrahmen zur Einbringung einer Klagebeantwortung auswirkt.

Rechtsgrundlagen: § 221 ZPO; § 222 ZPO; § 225 ZPO

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