Zusammenfassung: Der EGMR legt dar, dass der Tiroler Tourismusverband nicht als Vereinigung im Sinne des Art 11 MRG zu qualifizieren ist und nimmt Stellung zur Konventionskonformität der verpflichtenden Mitgliedszahlungen.
EGMR, 04.07.2002, 43311/98, Erwin Köll gg Österreich