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§ 26a VwGG: Hemmung oder Unterbrechung der Beschwerdefrist?

Verfassungs- und VerwaltungsgerichtsbarkeitDr. Horst Auer, RechtsanwaltAnwBl 2003, 330 - 331 Heft 6 v. 1.6.2003

Zusammenfassung: Der Beitrag enthält eine Stellungnahme des Verfassungsdienstes zur Frage, ob § 26a VwGG eine Fristenhemmung oder Aussetzung der Beschwerdefrist bewirkt.

Rechtsgrundlagen: § 26a VwGG

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