§ 88 Abs 1 StPO, § 74 Abs 1 ARHG; § 52 ARHV
Der Antrag des Staatsanwalts auf eine beglaubigte Übersetzung der Sachverhaltsermittlungen ist als Erhebungsantrag zu qualifizieren, über den allein der Untersuchungsrichter entscheidungsberechtigt ist.
OGH 14.12.2001, 11 Os 111/01