§ 200 BAO; § 42 Abs 2 VwGG
Der VwGH erörtert, dass die zweitinstanzliche Abgabenbehörde nicht legitimiert ist, einen vorläufigen in einen endgültigen Steuerbescheid umzugestalten. Sutter beschreibt in seiner Glosse unter Anführung zahlreicher Rechtsprechungsnachweise die uneinheitliche Judikaturlinie in dieser Frage und spricht sich für eine Klarstellung durch eine Entscheidung eines verstärkten Senats aus.