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Verwertbarkeit rechtswidrig erlangter Beweise durch Privatpersonen im Strafprozess

StrafprozessrechtMag. Dr. Bernhard Birek, Rechtsanwaltsanwärter, WelsAnwBl 2003, 133 - 137 Heft 3 v. 1.3.2003

Zusammenfassung: Der Autor prüft in seinem Beitrag, ob Beweismittel, die im Zuge privater Nachforschungen gewonnen wurden, Gegenstand des strafprozessualen Beweisverfahrens bilden können. Nach Befürwortung der grundsätzlichen Zulässigkeit weist er darauf hin, dass zB Normen des Datenschutzes oder standesrechtliche Bestimmungen der Verwertbarkeit allenfalls entgegenstehen.

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