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Entscheidung - OBDK, 25.11.2002, 5 Bkd 3/02

RechtsanwaltStriglAnwBl 2003/7861AnwBl 2003, 160 - 161 Heft 3 v. 1.3.2003

Zusammenfassung: Die OBDK legt dar, welchen Personen die Vertretungsbefugnis des verhinderten Rechtsanwalts im Verfahren vor dem UVS zusteht.

OBDK, 25.11.2002, 5 Bkd 3/02

Rechtsgrundlagen: § 15 Abs 3 RAO

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