Zusammenfassung: Wenusch beschreibt in seinem Beitrag die Sorgfaltspflichten des Abschlussprüfers und prüft dessen Verantwortlichkeit für eine unkorrekte Bestätigungsklausel gegenüber Kapitalanlegern. Weiters erörtert er die teleologische Zielsetzung der Haftungsbegrenzung nach § 275 Abs 2 HGB.
Rechtsgrundlagen: § 275 Abs 2 HGB