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Die Haftung der Abschlussprüfer Der Zweck der Haftungsbeschränkung nach § 275 (2) HGB

HandelsrechtWertpapierrechtIng. Mag. Dr. Hermann Wenusch, Rechtsanwalt, WienAnwBl 2003, 10 - 13 Heft 1 v. 1.1.2003

Zusammenfassung: Wenusch beschreibt in seinem Beitrag die Sorgfaltspflichten des Abschlussprüfers und prüft dessen Verantwortlichkeit für eine unkorrekte Bestätigungsklausel gegenüber Kapitalanlegern. Weiters erörtert er die teleologische Zielsetzung der Haftungsbegrenzung nach § 275 Abs 2 HGB.

Rechtsgrundlagen: § 275 Abs 2 HGB

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