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Auskünfte gemäß § 31a KHVG

ZivilrechtDr. Alexander Christian, ÖRAKAnwBl 2003, 516 Heft 10 v. 1.10.2003

Zusammenfassung: Der Autor informiert darüber, in welchen Fällen der Versicherungsverband Auskunft bezüglich einer Kfz-Halteranfrage erteilt.

Rechtsgrundlagen: § 31a KHVG

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