RL 80/987/EWG ; Art 234 EGV
Der OGH verfügt die Vorlage zur Vorabentscheidung durch den EuGH zur Frage, ob die Unterlassung des vorzeitigen Austritts und die verspätete Geltendmachung des Insolvenz-Ausfallsgelds durch eine Minderheitsgesellschafterin und gleichzeitige Arbeitnehmerin einer GmbH als eigenkapitalersetzende Darlehensleistung zu qualifizieren ist.