Zusammenfassung: Die OBDK erörtert die disziplinarrechtlichen Folgen für einen Rechtsanwalt, der in der Berufungsschrift dem Gericht die Außerachtlassung rechtsstaatlicher Grundsätze unterstellt und eine "dreiste" Beweiswürdigung vorwirft.
OBDK, 15.04.2002, 11 Bkd 1/98