Zusammenfassung: Der Beitrag bietet eine kursorische Übersicht über einige wichtige Gesetzesbestimmungen des neuen Wohnungseigentumsgesetz 2002. Beschrieben wird neben der Entstehungsgeschichte des Gesetzes unter anderem auch die mögliche Begründung einer Eigentümerpartnerschaft, eines vorläufigen Wohnungseigentums sowie von Wohnungseigentum an Autoabstellplätzen. Weiters enthält der Beitrag auch eine Kurzbeschreibung der Vertretungsbestimmungen für die Wohnungseigentümergemeinschaft, der Rechtsstellung des Verwalters sowie der Möglichkeit zur Einräumung eines dauernden Gebrauchs bei einfachem Miteigentum.