§ 1409 ABGB
Der OGH legt dar, dass nur die rechtsgeschäftliche Übertragung des Unternehmens die Verantwortlichkeit des Rechtsnachfolgers begründet.
OGH 27.02.2001, 1 Ob 11/01a
§ 1409 ABGB
Der OGH legt dar, dass nur die rechtsgeschäftliche Übertragung des Unternehmens die Verantwortlichkeit des Rechtsnachfolgers begründet.
OGH 27.02.2001, 1 Ob 11/01a