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Entscheidung - OBDK, 06.05.2002, 12 Bkd 12/01

RechtsanwaltStriglAnwBl 2002/7837AnwBl 2002, 590 - 591 Heft 11 v. 1.11.2002

Zusammenfassung: Die OBDK prüft die disziplinarrechtlichen Folgen für einen Rechtsanwalt, der einem Berufskollegen die vorsätzlich falsche und wahrheitswidrige Klageerhebung und -argumentation vorwirft und die Antragstellung auf Auferlegung einer Mutwillensstrafe androht.

OBDK, 06.05.2002, 12 Bkd 12/01

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