Zusammenfassung: Das OLG Wien prüft in dieser Entscheidung, ob die Einrichtung eines mit potentiellen Vorstandsmitgliedern besetzten Beirats, der die Befugnis zur Bestellung von Vorstandsmitgliedern besitzt, einen Versagungsgrund zur Eintragung ins Firmenbuch begründet.
OLG Wien, 31.05.1999, 28 R 244/98b