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Rechtsschutzlücke im Asylrecht

StaatsbürgerschaftMag. Dr. Wolfgang Fromherz, Rechtsanwalt, LinzAnwBl 2001, 370 - 371 Heft 7 und 8 v. 1.7.2001

Zusammenfassung: Der Autor skizziert in seinem Beitrag die Ausgangslage zur Schaffung des Bundesasylsenat und beschreibt die kostenrechtlichen Konsequenzen, die durch die Zugrundelegung des § 44 Abs 2 AsylG durch den VwGH auch bei Beschwerden, die zwischen 1.1. und 13.06.1998 eingebracht wurden, entstehen.

Rechtsgrundlagen: § 44 Abs 2 AsylG 1997

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