Zusammenfassung: Der Autor erörtert in seinem Beitrag die Frage, in welchen Fällen der Unterhaltsschuldner zum Rückgriff auf sein Vermögen zur Erfüllung der Unterhaltsverbindlichkeit verpflichtet werden kann und ob die Inflationsrate bei Erträgen aus Kapitalvermögen, wie Zinsen, Dividenden etc als Wertminderung zu berücksichtigen ist. Dabei bezieht er Nachweise aus Literatur und Rechtsprechung in seine Ausführungen mit ein.
Rechtsgrundlagen: § 94 ABGB