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Entscheidung - OBDK, 26.02.2001, 11 Bkd 9/00

GrundrechtStriglAnwBl 2001/7745AnwBl 2001, 278 - 279 Heft 5 v. 1.5.2001

Zusammenfassung: Die OBDK erörtert, dass sich ein Rechtsanwalt bei einer kritischen Äußerung zum Gerichtsverfahren auf das Grundrecht der freien Meinungsäußerung berufen kann und betont die in Hinblick auf Art 6 MRK gebotene vertrauliche Behandlung der Unterredungen zwischen dem Rechtsanwalt und seinen Mandanten.

OBDK, 26.02.2001, 11 Bkd 9/00

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