Zusammenfassung: Der Verfasser nimmt einen Prüfungsbeschluss des VfGH, in dem dieser die Überprüfung der Verfassungsregelung des § 126 a BVergG beschließt, zum Anlass, unter Bezugnahme auf die im Prüfungsbeschluss zugrundegelegten Argumente Kritik an der gängigen Praxis des Gesetzgebers, eine vom VfGH aufgehobene Regelung durch eine Verfassungsbestimmung zu ersetzen, zu üben. Verfassungswidrigkeiten sieht er dabei vor allem in der Missachtung des Rechtsstaatsprinzips sowie der maßgeblichen Formalvorschriften des Art 44 Abs 3 B-VG zur Verfassungssuspendierung.