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Ist bei Verlegung psychiatrischer PatientInnen in eine andere Krankenanstalt eine Bescheinigung gem § 8 UbG erforderlich?

SachwalterschaftMag. Ingomar B. Marwieser, Innsbruck; MMag. DDr. Peter Steiner, InnsbruckAnwBl 2001, 191 - 194 Heft 4 v. 1.4.2001

Zusammenfassung: In diesem Beitrag wird geprüft, ob die Verbringung eines psychisch Kranken gegen (bzw ohne) seinen Willen in anderes Krankenhaus bzw in eine andere Station erneut eine fachärztliche Bescheinigung der Unterbringungsvoraussetzungen erfordert. Die Autoren erörtern den sachlichen Anwendungsbereich des Unterbringungsgesetzes sowie die Entscheidungsbefugnis des Unterbringungsgesetzes und beziehen auch die Rechtslage vor Geltung des Unterbringungsgesetzes, also bei Zugrundelegung des Krankenanstaltsgesetzes sowie der Entmündigungsordnung, in ihre Ausführungen mit ein.

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