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Entscheidung - LG für ZRS Wien, 26.07.2000, 47 R 612/00y

Allgemeine RechtsfragenDr. Clemens DallingerAnwBl 2001/7742AnwBl 2001, 218 - 219 Heft 4 v. 1.4.2001

Zusammenfassung: Die Verbindlichkeit des Masseverwalters zur Zahlung der Pauschalgebühren nach Abschluss des Konkursverfahrens besteht nur, sofern dieser in schuldhafter Weise die Begleichung aus der Konkursmasse unterlassen hat.

LG für ZRS Wien, 26.07.2000, 47 R 612/00y

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