§ 252 Abs 2 StPO; § 281 Abs 1 Z 2 StPO
Die Verlesung von Protokollen, die aufgrund von Ermittlungen von Finanzbehörden aufgenommen wurden, ist zulässig.
OGH 05.08.1999, 12 Os 79,80/99
§ 252 Abs 2 StPO; § 281 Abs 1 Z 2 StPO
Die Verlesung von Protokollen, die aufgrund von Ermittlungen von Finanzbehörden aufgenommen wurden, ist zulässig.
OGH 05.08.1999, 12 Os 79,80/99