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Entscheidung - OGH, 29.10.2000, 1 Ob 202/00p

ZivilrechtRoland GablAnwBl 2001/7722AnwBl 2001, 54 Heft 1 v. 1.1.2001

§ 1333 ABGB; § 1334 ABGB; § 40a JN; § 1 AußStrG

Die Entscheidung über den Zuspruch von Verzugszinsen für, auch bereits exekutierbare, Unterhaltsrückstände fällt in den Zuständigkeitsbereich des Außerstreitgerichts.

OGH 29.10.2000, 1 Ob 202/00p

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