§ 1333 ABGB; § 1334 ABGB; § 40a JN; § 1 AußStrG
Die Entscheidung über den Zuspruch von Verzugszinsen für, auch bereits exekutierbare, Unterhaltsrückstände fällt in den Zuständigkeitsbereich des Außerstreitgerichts.
OGH 29.10.2000, 1 Ob 202/00p
§ 1333 ABGB; § 1334 ABGB; § 40a JN; § 1 AußStrG
Die Entscheidung über den Zuspruch von Verzugszinsen für, auch bereits exekutierbare, Unterhaltsrückstände fällt in den Zuständigkeitsbereich des Außerstreitgerichts.
OGH 29.10.2000, 1 Ob 202/00p