§ 81ff EheG; Art XLII Abs 1 EGZPO
Der OGH prüft die Zulässigkeit der Manifestationsklage im Verfahren zur Aufteilung des ehelichen Vermögens, wobei er auch die von der Eidesleistung umfassten Vermögensbestandteile konkretisiert und eine allfällige Instruktionspflicht des Gerichts erläutert.