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Entscheidung - OGH, 14.12.2000, 6 Ob 293/00g

Wohn- und MietrechtBisanzAnwBl 2001, 629 Heft 12 v. 1.12.2001

§ 1096 ABGB

Der Bestandgeber kann bei Beeinträchtigung des ordnungsgemäßen Gebrauchs des Bestandgegenstands nicht nur selbst den Störer klagen, sondern auch die Vornahme entsprechender Gegenmaßnahmen sowie die Benennung des Störers durch den Vermieter verlangen.

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