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Entscheidung - OBDK, 25.06.2001, Bkv 5/01

RechtsanwaltStriglAnwBl 2001/7784AnwBl 2001, 680 - 681 Heft 12 v. 1.12.2001

Zusammenfassung: Die Absolvierung des Studiums der Rechtswissenschaften nach einem "alten", nicht mehr gültigen, Studienplan begründet keinen Versagungsgrund der Zulassung zum Rechtsanwalt.

OBDK, 25.06.2001, Bkv 5/01

Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 2 lit c RAO

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