§ 223 StGB
Die Unterzeichnung eines Schreibens mit falschem Namen ist ohne Ermächtigung des Namensinhabers als Urkundenfälschung zu qualifizieren.
OGH 06.05.1999, 15 Os 54/99
§ 223 StGB
Die Unterzeichnung eines Schreibens mit falschem Namen ist ohne Ermächtigung des Namensinhabers als Urkundenfälschung zu qualifizieren.
OGH 06.05.1999, 15 Os 54/99