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Entscheidung - LG für ZRS Wien, 30.11.1999, 46 R 1492/99y

InsolvenzrechtDr. Franz Müller, RechtsanwaltAnwBl 2000/7670AnwBl 2000, 294 Heft 5 v. 1.5.2000

Zusammenfassung: Verweigert die Person, die nach Pfändung der Sachen die Gewahrsame daran begründet hat, die Herausgabe, sind die gepfändeten Dinge aufgrund Verstrickung vom Gerichtsvollzieher wegzunehmen.

LG für ZRS Wien, 30.11.1999, 46 R 1492/99y

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